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Fachbereich Bauen

Öffentliche Verkehrsflächen, Aufbruchgenehmigung beantragen


Kurzinformationen

Für jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen oder nur tangieren (wie zum Beispiel die Verlegung einer Versorgungsleitung) ist eine Aufbruchsgenehmigung zu beantragen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular für eine Aufbruchgenehmigung
  • Lageplan mit der eingezeichneten Aufgrabungsstelle

 


Fristen

Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungsdauer von 14 Kalendertagen zu berücksichtigen


Gebühren

Für die Erteilung einer Aufbruchgenehmigung fallen Verwaltungsgebühren an. Diese Gebühr beträgt 25,00 Euro gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kremmen. 7,50 Euro fallen für eine Verlängerung der Genehmigung an.


 


Ansprechpartner

Frau Rücker
Raum 302
ruecker(AT)kremmen.de
Telefon (033055) 99861


Formulare

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