Öffentliche Verkehrsflächen, Aufbruchgenehmigung beantragen
Kurzinformationen
Für jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen oder nur tangieren (wie zum Beispiel die Verlegung einer Versorgungsleitung) ist eine Aufbruchsgenehmigung zu beantragen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular für eine Aufbruchgenehmigung
- Lageplan mit der eingezeichneten Aufgrabungsstelle
Fristen
Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungsdauer von 14 Kalendertagen zu berücksichtigen
Gebühren
Für die Erteilung einer Aufbruchgenehmigung fallen Verwaltungsgebühren an. Diese Gebühr beträgt 25,00 Euro gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kremmen. 7,50 Euro fallen für eine Verlängerung der Genehmigung an.
Ansprechpartner
Fachbereich Bauen
Frau Rücker
Raum 302
ruecker(AT)kremmen.de (033055) 99861
Formulare
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