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Kreistag legt Nothilfefonds für Überflutungsschäden auf

Kremmen, den 26. 07. 2017

Soforthilfe und weitere finanzielle Unterstützung können beantragt werden / Formulare auf www.oberhavel.de zu finden / Exemplare liegen auch in Rathäusern der betroffenen Städte und Gemeinden aus.

 

Mögliche Antragsverfahren
Betroffene können bis zum 31.07.2017 einen Antrag auf Soforthilfe (Richtlinie) als kurzfristigen Zuschuss beim Landkreis Oberhavel stellen. Der jeweilige Privathaushalt muss an Gebäuden oder Räumen oder im Bereich Haushalt/Hausrat einen Gesamtschaden von mindestens 5.000 Euro erlitten haben. Eine Schadensregulierung durch eine Versicherung darf nicht möglich sein. Als Begünstigte der Soforthilfe kommen sowohl Mieter als auch Hauseigentümer in Betracht. Die Soforthilfe wird als Festbetrag gewährt. Die Höhe der Soforthilfe für Privathaushalte orientiert sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und beläuft sich auf bis zu 2.000 Euro. Bedingung ist, dass die Antragsteller ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Oberhavel haben.
Darüber hinaus können Betroffene bis zum 31.10.2017 einen finanziellen Zuschuss (Richtlinie) zur Instandsetzung oder den Ersatz von beschädigten Hausratsgegenständen beantragen. Dazu zählen auch Ausgaben von Abriss- und Aufräumarbeiten. Ein Schaden muss mindestens 500 Euro betragen. Um diesen regulieren zu können, werden Pauschalen zur Berechnung genutzt. Die Bemessungsgrundlagen betragen: 20 Euro pro Quadratmeter Kellerfläche, 40 Euro je Quadratmeter Wohnfläche sowie 10 Euro je Quadratmeter Garage.
In Fällen, in denen nicht vom Angebot der pauschalierten Zuwendung Gebrauch gemacht wird – beispielsweise zur Erneuerung beschädigter oder zerstörter Bauteile an Gebäuden – kann die Zuwendung bis zu 80 Prozent der entstanden Kosten betragen. Diese müssen im Antrag glaubhaft nachgewiesen werden.
Für die Wiederbeschaffung zerstörter oder beschädigter Hausratsgegenstände gilt: Die Höhe der Zuwendung für Privathaushalte orientiert sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und beläuft sich auf bis zu 2.000 Euro.
Die Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt nach Abstimmung mit den jeweiligen kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Diese sind über das Antragsverfahren informiert und halten die entsprechenden Formulare ebenso in Papierform in ihren Rathäusern/Bürgerämtern bereit.

 

Alle Informationen und die Antragsformulare finden Sie über untenstehenden Link.