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Behördengang in Melde- und Ausweisangelegenheiten zurzeit nicht notwendig

Kremmen, den 24. 03. 2020

Das Kremmener Ordnungsamt informiert:

Zum Schutz der Bürger*innen und der Mitarbeiter*innen sollen Behördengänge auf ein Minimum reduziert werden. Persönliche Gespräche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Auch eine neue Regelung des Innenministerium zielt darauf ab, den Besuch in Melde- und Ausweisangelegenheiten zurzeit entbehrlich zu machen:

Das Brandenburger Ministerium des Innern und für Kommunales hat am 17.03.2020 unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Lage und der damit verbundenen Einschränkungen im öffentlichen Leben die Bürgerpflichten zu An- und Abmeldungen bzw. Beantragungen von neuen Personaldokumenten gelockert.

Grundsätzlich ist es bis vorerst zum 19.04.2020 nicht mehr erforderlich, sich im Falle eines Umzugs von, nach oder innerhalb Kremmen´s an- oder abzumelden. Die eigentlich bestehende Regelung, dass dies innerhalb von zwei Wochen geschehen muss, entfällt. Die An-, Ab- oder Ummeldung kann nach dem 19.04.2020 nachgeholt werden.

Der Besitz von abgelaufenen Personaldokumenten (Personalausweis, Reisepass) wird bis mind. 19.04.2020 nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Das heißt, auch die Beantragung dieser Dokumente stellt keinen zwingenden Grund mehr dar, das Meldeamt aufzusuchen. Neue Personaldokumente können nach dem 19.04.2020 beantragt werden.

 

Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbe An-, Ab- und Ummeldungen pp, können telefonisch erfolgen.

 

 

Bild zur Meldung: Jacqueline Macou auf Pixabay