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Trauungen ab sofort wieder im kleineren Kreise möglich

Kremmen, den 06. 05. 2020

Von den Beschränkungen, die der Vorbeugung einer weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie dienen, sind auch weiterhin Eheschließungen betroffen.

Erstmals konnten die bestehenden Beschränkungen seitens des Brandenburger Innenministeriums dahingehend gelockert werden, dass bei einer Trauung neben dem Brautpaar und der/des Standesbeamtin/-en wieder weitere Gäste anwesend sein dürfen, wenn auch im stark begrenztem Umfang.

 

Das Kremmener Standesamt informiert, dass ab sofort neben dem Brautpaar selbst auch wieder 2 Trauzeugen, die Eltern des Brautpaares und die Geschwister sowie Kinder des Brautpaares anwesend sein dürfen.

 

Allerdings bittet die Stadt Kremmen darum, die absolute Gästezahl dennoch auf maximal 10 Personen zu begrenzen. Zudem muss vor der Trauung eine Gästeliste* beim Standesamt eingereicht werden, aus der die Namen der Gäste sowie der Verwandtschaftsgrad zum Brautpaar hervorgehen.

Bitte beachten Sie, dass aktuell alle Eheschließungen ausschließlich am Behördenstandort - also im Kremmener Rathaus - vollzogen werden.

 

 

*) Die Bestimmungen des Datenschutzes werden eingehalten, die Gästelisten dienen im Falle einer nachgewiesenen Infektion der Nachverfolgung von Kontakten. 

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Arek Socha auf Pixabay