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Die IHK Potsdam informiert Unternehmerinnen und Unternehmer zu aktuellen Lockerungen des Shutdowns

Kremmen, den 07. 05. 2020

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

unser großer Einsatz auf Landesebene und über den DIHK in Berlin in den vergangenen Tagen und Wochen zeigt nun Wirkung: Die Bundesregierung hat in einer Pressekonferenz gestern Nachmittag weitere schrittweise Lockerungen des aktuellen Shutdowns angekündigt, über die ich Sie gerne umgehend persönlich informieren möchte.

Wie Sie dem offiziellen Beschlussdokument der Bundesregierung und Ministerpräsident/innen entnehmen können (s. Anhang), werden bundesweit dringend ersehnte Vereinfachungen vorgenommen, wobei den Bundesländern entsprechende Spielräume für die konkrete Ausgestaltung und vor allem Terminsetzung gegeben werden.

Den offiziellen Verordnungstext, der für Brandenburg ab Samstag gelten soll, erwarten wir im Nachgang der für morgen angekündigten Kabinettssitzung. Die Landesregierung hat in einer Pressemitteilung allerdings die wesentlichen Inhalte und Regelungen bereits veröffentlicht. 

Darin enthalten sind zahlreiche unserer Kernforderungen, die im Laufe des Monats - unter Maßgabe der unerlässlichen Sicherheitsvorkehrungen und nach wie vor geltenden Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen - schrittweise in Kraft treten sollen, darunter:

-- ab dem 09.05. werden die Beschränkungen auf eine Verkaufsfläche von 800 qm aufgehoben

-- ab dem 11.05. sind (bei Einhaltung der Hygieneauflagen) auch nicht medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik oder Fußpflege wieder gestattet. Dafür entfallen die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen, was wir als IHK massiv ablehnen. Aus unserer Sicht sollten den Unternehmen in diesen Zeiten gerade im Gegenteil größere Freiräume geschaffen werden, um verlorengegangene Umsätze flexibel wieder einarbeiten zu können. Entsprechend fordern wir von der Landesregierung eine Ausweitung flexibler Ladenöffnungszeiten mindestens bis Ende 2021.

-- ab dem 15.05 können Restaurants, Cafés und Gaststätten mit Einschränkungen bei Abstandsregeln, Gästezahlen und Öffnungszeiten wieder öffnen. Zudem ist Dauercamping wieder möglich und können Außen-Sportanlagen wieder öffnen (wozu auch der Boots- und Flugsport gehört) - gerade hierfür hatten wir uns massiv eingesetzt

-- ab dem 25.05. soll die touristische Vermietung in Hotels und Ferienwohnungen sowie beim Camping wieder möglich sein.

Zu Bereichen, bei denen laut Beschlusslage der Bund-/Länder-Diskussionen im Grunde Erleichterungen möglich werden sollen, die derzeit aber noch nicht von der Pressemitteilung des Ministeriums erfasst werden (beispielsweise im Bildungs- und Fortbildungssektor) werden wir auf rasche und klare Regelungen für die Brandenburger Unternehmen drängen.

Ich möchte Sie bitten, trotz aller unangenehmen Einschränkungen auch in Ihrem Umfeld insbesondere die Vorgaben der Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen verantwortungsvoll umzusetzen. Unser aller Ziel muss es sein, eine Infektionswelle für unser Land zu vermeiden, die zu einem erneuten Shutdown führen könnte.

Herzlichen Dank und alle guten Wünsche.

Mit besten Grüßen,

Peter Heydenbluth
Präsident
Industrie- und Handelskammer Potsdam

 

 

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