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Neue Essengeldsatzung der Stadt Kremmen ab dem 01.01.2021

Kremmen, den 30. 09. 2020

Ab dem 01.01.2021 tritt die neue Essengeldsatzung der Stadt Kremmen in Kraft. Hierbei wurde festgelegt, dass zukünftig keine Essenmarken mehr an die Grundschüler der Goethe-Grundschule Kremmen und Grundschule Beetz durch die Schulküche ausgegeben werden.

 

Für die Teilnahme an der Mittagsversorgung der Grundschüler müssen die Personensorgeberechtigten/ Eltern die Anlagen 1, 2 und 4 der Essengeldsatzung (siehe Anhang) bei der Stadt Kremmen, Abt. Kita/ Schule bis zum 15.11.2020 einreichen. Damit wird ein pauschaler Monatsbetrag von 22,50 € für Grundschüler ohne Hortbetreuungsvertrag und 25,50 € für Grundschüler mit gültigen Hortbetreuungsvertrag zum 15. eines jeden Monats fällig.

 

Nach Einreichung der geforderten Unterlagen, erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid zur Erhebung der Essengeldbeiträge. Sollten Sie die Unterlagen bis zur genannten Frist nicht eingereicht haben, kann Ihr Kind ab den 01.01.2021 nicht an der Mittagsversorgung teilnehmen.

 

Schülerinnen und Schüler der Goethe-Oberschule Kremmen erwerben weiterhin Essemarken in der Schulküche Kremmen. Der pauschale Beitrag für die Essenversorgung in der Kinderkrippe und im Kindergarten bleibt unverändert bei 25,50 € monatlich.

 

Für Fragen steht Ihnen Frau Teßmann unter der 033055/998-27 zur Verfügung.

 

Bild zur Meldung: Neue Essengeldsatzung der Stadt Kremmen ab dem 01.01.2021