Elterninformation zur Rückerstattung der Betreuungskosten und Essengeldbeiträge
Liebe Eltern/ Personensorgeberechtigte,
mit der Änderung der Kita-Kostenbeitragssatzung und der Essengeldsatzung der Stadt Kremmen vom 19.11.2020, hat die Stadtverordnetenversammlung folgendes beschlossen:
Rückwirkend zum 03.11.2020 bis einschließlich 31.03.2021 haben Eltern/ Personensorgeberechtigte die Möglichkeit einen formlosen Antrag für die oben genannten Kostenbeiträge bei der Stadt Kremmen (per E-Mail an: ) zu stellen.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Rückerstattung erfüllt sein:
- Ihr Kind/ Ihre Kinder hat/ haben an mindestens 10 Tagen im Monat die Kindertageseinrichtung der Stadt Kremmen (Hort/Kindergarten) nicht besucht
- Und/oder Ihr Kind/ Ihre Kinder hat/ haben an mindestens 10 Tagen im Monat die Mittagsverpflegung in der Einrichtung nicht in Anspruch genommen
Zum 31.03.2021 treten die Änderungssatzungen der Kita-Kostenbeitragssatzung und der Essengeldsatzung außer Kraft. Danach wird die Bearbeitung der Rückerstattungsanträge erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Betreuungs- und Essenbeiträge keine aufschiebende Wirkung haben und zum 15. des jeweiligen Monats gezahlt werden müssen.
Erst nach Überprüfung der vorliegenden Anträge und bei Erfüllung der o.g. Voraussetzungen, kann eine Rückerstattung der bereits gezahlten Beiträge erfolgen.
Bezüglich der Überprüfungsanträge für den Geschwisterrabatt, werden die Bescheide/ Schreiben spätestens im Februar 2021 an alle Antragsteller versendet.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund!
Die Stadtverwaltung Kremmen
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