© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite

Musterbescheinigung für Nachweis der Nicht-Inanspruchnahme von Kita, Kindertagepflege, Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld

Kremmen, den 26. 01. 2021

Um Eltern in der Corona-Zeit besser zu unterstützen, wurde der Anspruch auf Kinderkrankentage verdoppelt und ausgeweitet. Bundestag und Bundesrat haben den Weg dafür frei gemacht. Es gibt die Möglichkeit die Kinderkrankengeldtage für die Betreuung der Kinder einzusetzen. Die Anzahl wurde für das Jahr 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind und für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt.

 

Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, hat das BMFSFJ im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Diese finden Sie hier als Anlage oder unter www.bmfsfj.de/musterbescheinigung.

 Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage finden sich auf der Website des ressortzuständigen Bundesministeriums für Gesundheit www.bundesgesundheitsministerium.de oder auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen.

 

Bild zur Meldung: Musterbescheinigung für Nachweis der Nicht-Inanspruchnahme von Kita, Kindertagepflege, Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld