© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite

Meldung der Abwesenheitstage des Kindes/ der Kinder in der Einrichtung

Kremmen, den 10. 02. 2021

 

 

 

Elterninformation

 

 

Liebe Eltern/ Personensorgeberechtigte,

 

nochmals möchten wir Sie über die Möglichkeit informieren, dass bei 10 Abwesenheitstagen im Monat die Betreuungsbeiträge und Essengeldbeiträge rückwirkend für Ihr Kind/ für Ihre Kinder erstattet werden können.

 

Hierfür müssen Sie per E-Mail einen formlosen Antrag an die Abt. Kita/ Schule ( oder ) senden.

 

Um den Personaleinsatz in den einzelnen Einrichtungen besser planen zu können, und die Möglichkeit der Kommune auf Rückerstattung der ausgefallenen Beiträge durch das Land Brandenburg in Anspruch nehmen zu können, würden wir Sie bitten bis zum 15. eines jeden Monats der Einrichtungsleitung verbindlich mitzuteilen, wann Sie Ihr Kind/ Ihre Kinder nicht in die Einrichtung zur Betreuung schicken.

 

Eine Erstattung wird dann jeweils rückwirkend erfolgen.

        

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Bleiben Sie gesund!

 

 

 

Die Stadtverwaltung Kremmen

 

Bild zur Meldung: Meldung der Abwesenheitstage des Kindes/ der Kinder in der Einrichtung