© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite

Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 26. September 2021 gesucht

Kremmen, den 31. 03. 2021

Für Wahlen und Abstimmungen sucht die Stadt Kremmen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger für eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Wer kann als Wahlhelferin und Wahlhelfer tätig werden?
Als Wahlhelfer kann jeder tätig werden, der selbst zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt ist. Ein Hauptwohnsitz in Kremmen ist nicht erforderlich. Wahlbewerber, Wahlbewerberinnen, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen, Berufsrichter und Berufsrichterinnen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen sind von der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand ausgeschlossen.

Wo kann die Helferin oder Helfer tätig werden?
In den jeweiligen Wahllokaen der einzelnen Ortsteile oder im Briefwahllokal. Es wird versucht, den Einsatzwünschen zu entsprechen.

Wie lange dauert die Tätigkeit im Wahlvorstand?
Die Tätigkeit beginnt um 7.30 Uhr (Öffnung der Wahllokale ist um 8 Uhr) und endet nach der Auszählung der Stimmen. In den Briefwahllokalen beginnt um ca. 16.00 Uhr das öffnen des äusseren Briefumschlages. Nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr beginnt die Auszählung und dauert ca. 2 Stunden. Im Briefwahllokal beginnt um 18.00 Uhr das öffnen der Stimmzettelumschläge und im Anschluss die Auszählung der Stimmen. In Absprache mit den anderen Wahlhelfern können Sie selbstverständlich zwischendurch Pausen machen. Üblich ist ein Schichtsystem, welchen individuell mit dem zuständigen Wahlvorsteher des Wahllokals abgesprochen wird.

Welche Aufgaben hat die Wahlhelferin und der Wahlhelfer?
Je nach Wahl oder Abstimmung werden im Vorstand eines Wahllokals in der Regel fünf bis sieben Helferinnen und Helfer eingesetzt. Zu den Aufgaben gehören u.a. die Kontrolle, ob die Wahlberechtigten im richtigen Wahllokal sind, Ausgabe der Stimmzettel, das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale und die Entscheidung über Beschlussfälle. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt, alle notwendigen Informationen erhalten die Helferinnen und Helfer durch Schulungen und Informationsmaterial.

Wird der Einsatz bezahlt?
Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 EUR als Wahlvorsteher bzw. 25,00 EUR für die restlichen Mitglieder des Wahlvorstandes.

Wie melde ich mich an?
Nutzen Sie einfach das auf der Seite Wahlen, Bundestagswahlen verfügbare Formular.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Kremmen während der allgemeinen Dienstzeit gerne zu Verfügung. Rufen Sie uns einfach unter 033055-99869 an.

 

Bild zur Meldung: Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 26. September 2021 gesucht