Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten’"
Seit dem 11.01.2022 haben wir noch eine zweite Eintragungsstelle eröffnet. Sie haben nun auch die Gelegenheit Ihre Unterschrift im Touristeninformationspunkt (TIP) im Scheunenviertel, Scheunenweg 49, 16766 Kremmen Dienstags bis Freitags von 10.00 bis 16.00 Uhr zu leisten.
Die Vertreter der „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten‘“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt.
Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg
haben innerhalb der Monatsfrist des § 13 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes
(VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.
Bekannmachung im Amtsblatt Brandenburg
Für das verlangte Volksbegehren wurde als Eintragungszeitraum der 12. Oktober 2021 bis 11. April 2022 festgesetzt.
Die Eintragung erfolgt bei
Stadt Kremmen -Einwohnermeldeamt- Am Markt 1, Zimmer 206 -Zugang barrierefrei- |
Montag bis Donnerstag Dienstag Donnerstag |
08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 --18.00 Uhr und 13.00 – 14.00 Uhr |
Sie benötigen keinen gesonderten Termin, klingeln Sie bitte beim Einwohnermeldeamt oder Ordnungsamt.
Während des Sprechtages, im laufenden Bürgerverkehr, kann es dazu kommen, dass die Mitarbeiter Ihrem Klingeln nicht sofort nachkommen können, daher möchten wir Sie um etwas Geduld bitten. Wir werden unser Möglichstes tun, dass Sie Ihre Unterschrift in jedem Fall leisten können.
Einen Antrag zur brieflichen Abstimmung finden Sie auf unserer Seite unter Wahlen, Volksabstimmungen. Dort finden Sie auf die öffentliche Bekanntmachung zum Volksbegehren.
Bild zur Meldung: Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten’"