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Informationen zur Grundsteuerreform

Kremmen, den 20. 05. 2022

Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform kommt.
Was ändert sich?

Die Grundsteuer gehört zu den ältesten Steuerarten. Sie ist eine bedeutende Einnahmequelle für Städte und Gemeinden und dient der Erfüllung ihrer Aufgaben, zum Beispiel für den Bau und die Unterhaltung von Straßen, Radwegen, Schulen und Bibliotheken.
Sie wird jährlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz bezahlt und bei Vermietungen in der Regel als Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt. Für die Grundsteuer gelten ab 2025 neue gesetzliche Regelungen. Hierfür leisten alle Finanzämter im Bundesgebiet die
Vorarbeiten und bewerten Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft vollständig neu.
Die wichtigsten Informationen zur Grundsteuerreform hat Ihnen das Finanzamt Oranienburg hier auf einen Blick für Sie aufgelistet:

Warum gibt es eine Reform?
Die Finanzämter müssen neue Werte ermitteln, da das Bundesverfassungsgericht in 2018 entschieden hat, dass die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 bzw. 1964 für Grundstücke ab 2025 nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen. Zukünftig wird es alle 7 Jahre eine Neubewertung geben. Der 1. Januar 2022 ist der erste Neubewertungsstichtag.

Wer ist von der Reform betroffen?
Die Neubewertung betrifft alle, die am 1. Januar 2022 Eigentum oder Erbbaurechte an einem Grundstück  hatten, egal ob sie es selbst nutzen oder vermieten bzw. verpachten. Auch für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke - Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wird eine Neubewertung durchgeführt.
Wer Grundstücke nur mietet oder pachtet, ist von der Reform selbst nicht betroffen, muss aber  gegebenenfalls seinen Vermieter oder Verpächter mit Auskünften unterstützen. 

Was ist zu tun?
Ende März 2022 hat das Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt eine Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuerwerterklärung veröffentlicht. Hierdurch sind Eigentümerinnen, Eigentümer und  Erbbauberechtigte verpflichtet, beim zuständigen Finanzamt eine Grundsteuerwerterklärung abzugeben. Zuständig ist in Brandenburg das Finanzamt, in dessen Einzugsbereich das Grundstück liegt.  Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie im Internet auf der Seite:
https://grundsteuer.brandenburg.de
oder nutzen Sie unseren virtuellen
Assistenten unter www.steuerchatbot.de.
Des Weiteren hat das Finanzamt eine Hotline unter 0331 - 200 600 20 eingerichtet.
Informationsmaterial und Unterstützung bei der ELSTER-Registrierung erhalten Sie
seit April 2022 in allen Finanzämtern des Landes Brandenburg.
Bitte vereinbaren Sie für die ELSTER-Registrierung
telefonisch einen Termin mit ihrem Finanzamt.

 

Bild zur Meldung: Symbolbild - von Gerd Altmann auf Pixabay