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NEU: Einbahnstraßenregelung für die Schwedengasse zwischen Ruppiner Straße und Alte Kietzstraße

Kremmen, den 13. 03. 2023

Ab dem 14. März 2023 müssen sich VerkehrsteilnehmerInnen in der Kremmener Altstadt auf eine Neuerung einstellen.

Gemäß des im Dezember 2021 beschlossenen Verkehrskonzeptes erfolgt nun die Umsetzung der Einbahnstraßenregelung für die Schwedengasse durch den Wirtschaftshof.

In die Schwedengasse kann dann nur noch aus Richtung der Ruppiner Straße eingefahren werden. 

Der ausfahrende Verkehr auf die Ruppiner Straße kann problemlos über die Mühlenstraße oder die Neue Kietzstraße abgewickelt werden. Die Regelung zum Parken auf der linken Fahrbahnseite bleibt in Fahrtrichtung Alte Kietzstraße erhalten. Die Beschilderung erfolgt nach Anordnung mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberhavel für 6 Monate zur Erprobung. Dies dient der Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens und der Verkehrsabläufe sowie der Erprobung geplanter verkehrssichernder und -regelnder Maßnahmen.
Vorausgegangen sind mehrere Gespräche und Vor-Ort-Termine mit der Anordnungsbehörde.
Durch die Maßnahme wird der bestehende Abbiegekonflikt auf die Ruppiner Straße unterbunden.

 

 

Bild zur Meldung: Symbolbild von Caniceus auf Pixabay