Einrichtung absolutes Haltverbot Kirchplatz Kremmen
Aufgrund einer Befahrung mit der Feuerwehr zur Überprüfung der vorhandenen Durchfahrtsbreiten am Kirchplatz in Kremmen, wurde im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel folgende Beschilderung errichtet:
1. An der Durchfahrt zur Ruppiner Straße ist eine absolutes Haltverbot angeordnet worden. Die Fahrbahn in diesem Teil ist so schmal, dass die geforderte Restdurchfahrtsbreite nicht gewährleistet ist, egal auf welcher Fahrbahnseite die PKW stehen würden. Auch ein Parken von der Ruppiner Straße kommend ist aufgrund der StVO schon nicht zulässig. Die nun erfolgte Beschilderung dient der Klarstellung. Laut StVO ist das Parken an engen Straßenstellen nicht erlaubt. Diese Stelle des Kirchplatzes ist sehr schmal, denn die Fahrbahn endet an der Pflasterentwässerungsrinne.
2. Für den Bereich vor den Fahrradständern bis hinter den Sitzbänken an der Kirchenfassade wurde ebenso ein absolutet Haltverbot auf einer Länge von 25 m eingerichtet. Zum einen sollen die Fahrradständer erreichbar und nutzbar bleiben und die Kirchentür nicht zugeparkt werden. Beide Situationen sind in der Vergangenheit oft aufgetreten und müssen verhindert werden.
Diese Maßnahmen dienen der Sicherheit und der Ordnung des Verkehrs und der Sicherheit der Anwohner in Bezug auf die Erreichbarkeit im Brandfall. Bei der erfolgten Feuerwehrbefahrung hat das Fahrzeug auf die Kirchstraße rückwärts zurücksetzen müssen. Eine andere Ausfahrt oder das Wenden auf dem Kirchplatz war nicht möglich gewesen.
Bild zur Meldung: Einrichtung absolutes Haltverbot Kirchplatz Kremmen
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