Öffentliche Auslegung
1. Bekanntmachungen gemäß Paragraph 3 Baugesetzbuch (BauGB)
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Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Kremmen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Paragraph 3 Absatz 1 BauGB (Auslegung vom 07.06.2023 bis 07.07.2023)
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Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplan Nummer 89 "Erneuerbare Energien- und Tierhaltungsanlage Kremmen" der Stadt Kremmen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Paragraph 3 Absatz 1 BauGB (Auslegung vom 07.06.2023 bis 07.07.2023)
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Öffentliche Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Paragraph 3 Absatz 2 BauGB zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans Nummer 84 "Solarpark Wallfeld "im Ortsteil Beetz der Stadt Kremmen (Auslegung vom 12.06.2023 bis 12.07.2023)
2. Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß Paragraph 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Information
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Pragraph 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen einer Planung zu informieren.
Dabei besteht die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift zu geben. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt.
Die frühzeitige Beteiligung kann zum Beispiel in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung und/oder in Form einer Offenlegung der vorhandenen Planunterlagen erfolgen. Die Art der Durchführung sowie Angaben zu Ort und Fristen der frühzeitigen Beteiligung werden rechtzeitig bekannt gemacht.
Formale Beteiligung der Öffentlichkeit / Öffentliche Auslegung gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
Der Entwurf eines Bauleitplanes ist mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können dabei unberücksichtigt bleiben.
Ort und Zeitraum der Öffentlichen Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadt im Rahmen der Abwägung gemäß Paragraph 1 Absatz 7 BauGB geprüft. Die Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen bekannten privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Daraus können sich Planänderungen ergeben. Gegebenenfalls wird dann die Öffentliche Auslegung wiederholt.
Das Ergebnis der Abwägung wird der Stadtverordnetenversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir schriftlich mit, inwiefern Ihre Stellungnahme berücksichtigt wurde.
Aktuelle Öffentliche Auslegungen
Folgende Bauleitpläne liegen derzeit bei der Stadt Kremmen gemäß Paragraph 3 Absatz 1 oder Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Einsicht bereit:
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 79 „Logistikzentrum“ im Ortsteil Staffelde
Planunterlagen zur Beteiligung
Umweltbezogene Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans:
Bebauungsplan Nr. 83 „Logistikzentrum – Teilfläche Ost“ im Ortsteil Staffelde
Planunterlagen zur Beteiligung:
- 02_Begründung mit Umweltbericht
- 03_Bestandskarte zum Umweltbericht
- 04.1_Entwurfsplanung Erschließung Lageplan
- 04.2_Entwurfsplanung_Erschließung_Erläuterungsbericht
- 04.3_Entwurfsplanung_Erschließung_VTU
- 05_Faunistische Kartierungen
- 06_Rast- und Zugvogelkartierung und SPA-Vorprüfung
- 07_Schalltechnischer Bericht
Umweltbezogene Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans:
- B1_230203
- 02_RPG_221128
- 03_OHV_220524
- 03_OHV_221209
- 04_LfU_221221
- 08.1_BLDAM_221117
- 11_LFB_221205
- 24_ZV_221212
- 25_WBVRH_221212
- 41_Landesbuero_221212
- 43_LJV_221116
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kremmen
Bebauungsplan Nummer 89 "Erneuerbare Energien und Tierhaltungsanlage Kremmen"
Bebauungsplan Nummer Nummer 84 "Solarpark Wallfeld "im Ortsteil Beetz der Stadt Kremmen
Planunterlagen zur Beteiligung
- 01_Planzeichnung
- 02_Begründung
- 03_Brutvogelkartierung
- 04_Rast- und Zugvogelkartierung Beetz, Endbericht
- 05_Bestandskarte Wallfeld
Umweltbezogene Stellungnahmen
3. Beteiligung der Öffentlichkeit an Einziehungen/Teileinziehungen nach Paragraph 8 Brandenburgisches Straßengesetz
Derzeit liegen keine Ankündigungen aus.
4. Veröffentlichung Verkehrskonzept Altstadt und Scheunenviertel in Kremmen, Stadtverordnetenversammlung-Beschluss vom 09.12.2021