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Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Melderegister, Übermittlungssperre


Beschreibung

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

 

Sie wollen eine Übermittlungssperre gegen die Weitergabe ihrer Einwohnermeldedaten:

  • für Auskünfte an Parteien, Wählergruppen u.a. Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene

  • über Alters- und Ehejubiläen

  • an Adressbuchverlage

  • mittels Datenübermittlung an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören

 

Gültigkeit:

  • bis auf Widerruf bzw.

  • bis der Antragsteller den Zuständigkeitsbereich der Stadt Kremmen verlässt (Wegzug)

 


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Röhrig
Raum 102
roehrig(AT)kremmen.de
Telefon (033055) 99833


Formulare

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