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Öffentliche Auslegung

1. Bekanntmachungen gemäß Paragraph 3 Baugesetzbuch (BauGB)

 

erneute Bekanntmachung zur Verlängerung des Auslegungs- und Beteiligungszeitraums im Rahmen der Offenlage wegen fehlender Auslegung der umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - 1. und 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2024 der Stadt Kremmen mit den Teilflächen in den Ortsteilen Beetz, Kremmen und Groß-Ziethen

 

erneute Bekanntmachung zur Verlängerung des Auslegungs- und Beteiligungszeitraums im Rahmen der Offenlage wegen fehlender Auslegung der umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2024 der Stadt Kremmen mit den Teilflächen im Ortsteil Staffelde

 

erneute Bekanntmachung zur Verlängerung des Auslegungs- und Beteiligungszeitraums im Rahmen der Offenlage wegen fehlender Auslegung der umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - B-Plan 90 "Solarpark Fennpfuhl/Steinberg"

 

öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Paragrapf 3 Absatz 2 BauGB zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans Nummer 82 "Am Gutsfeld" im Ortsteil Flatow der Stadt Kremmen

 

2. Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß Paragraph 3 Baugesetzbuch (BauGB)

 


Allgemeine Information


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Pragraph 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen einer Planung zu informieren.

Dabei besteht die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift zu geben. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt.

Die frühzeitige Beteiligung kann zum Beispiel in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung und/oder in Form einer Offenlegung der vorhandenen Planunterlagen erfolgen. Die Art der Durchführung sowie Angaben zu Ort und Fristen der frühzeitigen Beteiligung werden rechtzeitig bekannt gemacht.


Formale Beteiligung der Öffentlichkeit / Öffentliche Auslegung gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Der Entwurf eines Bauleitplanes ist mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können dabei unberücksichtigt bleiben.

Ort und Zeitraum der Öffentlichen Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadt im Rahmen der Abwägung gemäß Paragraph 1 Absatz 7 BauGB geprüft. Die Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen bekannten privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Daraus können sich Planänderungen ergeben. Gegebenenfalls wird dann die Öffentliche Auslegung wiederholt.

Das Ergebnis der Abwägung wird der Stadtverordnetenversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir schriftlich mit, inwiefern Ihre Stellungnahme berücksichtigt wurde.


Aktuelle Öffentliche Auslegungen


Folgende Bauleitpläne liegen derzeit bei der Stadt Kremmen gemäß Paragraph 3 Absatz 1 oder Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Einsicht bereit:

 

förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Paragraph 2 Absatz 3 BauGB zur 1. und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2040 der Stadt Kremmenmit Teilflächen in den Ortsteilen Beetz, Kremmen und Groß Ziethen

 

Umweltbezogene Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans:

Umweltbezogene Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans:

 

förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Paragraph 2 Absatz 3 BauGB zur Entwurfsfassung Bebauungsplan Nummer 90 "Solarpark Fennpfuhl/Steinberg" im Ortsteil Staffelde der Stadt Kremmen

 

Planunterlagen zur Beteiligung:

Umweltbezogene Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans:

 

förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Paragraph 2 Absatz 3 BauGB zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2040 der Stadt Kremmen mit Teilflächen im Ortsteil Staffelde

 

Planunterlagen zur Beteiligung:

 


Umweltbezogene Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans:

 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Paragraph 3 Absatz 2 BauGB zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans Nummer 82 „Am Gutsfeld" im Ortsteil Flatow der Stadt Kremmen

 

Planunterlagen zur Beteiligung:

01_Planzeichnung

02_Begründung mit Umweltbericht

 

Fachgutachten:

03_Bestandskarte zum Umweltbericht

04_Faunistisch-ökologische Untersuchung

 

Umweltbezogene Stellungnahmen:

Buerger_01_230815

03_OHV_230829

04_LfU_230831

06_Autobahn_230803

8.1_BLDAM_230802

09_KMBD_230731

10_LBGR_230822

24_ZV_230831

25_WBVRH_230810

41_Landesbuero_230829

 

3. Beteiligung der Öffentlichkeit an Einziehungen/Teileinziehungen nach Paragraph 8 Brandenburgisches Straßengesetz

 

Derzeit liegen keine Ankündigungen aus.

 

 

4. Veröffentlichung Verkehrskonzept Altstadt und Scheunenviertel in Kremmen, Stadtverordnetenversammlung-Beschluss vom 09.12.2021