Bundestagswahlen
Wahltermin des 21. Deutschen Bundestages ist der 23. Februar 2025 –
es gelten verkürzte Fristen
Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (BGBl. 2024 I Nr. 436) tritt am 28. Dezember 2024 in Kraft.
Die wesentlichen Termine und Fristen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin abrufbar.
Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie ab dem 20.01.2025
Bitte beantragen sie rechtzeitig Ihre Briefwahlunterlagen, damit wir Ihre Unterlagen bereits vorbereiten können.
Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen kann erst nach Erstellung des Stimmzettels und Auslieferung an uns, durch die Bundeswahlleiterin erfolgen. Diese werden uns wahrscheinlich nicht vor dem 05.02.2025 erreichen.