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Eheschließungen

Ich glaube nicht daran, dass nur eine Stellung,
ein bestimmtes Verhältnis den Menschen glücklich macht,
mit Ausnahme der Ehe,
wenn man den kleinen Teufel gekriegt hat,
der im Himmel für einen bestimmt wurde.

 

Theodor Fontane (1819 - 1898),
dt. Schriftsteller, Journalist, Erzähler und Theaterkritiker

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Sag` einfach "Ja"!
Der Tag der Eheschließung ist die Krönung einer jeden Liebe und markiert gleichzeitig den Beginn eines neuen gemeinsamen Lebensabschnittes. Dieser Tag wird häufig mit der ganzen Familie oder aber auch im kleinsten Kreise gefeiert. Bevor jedoch gefeiert werden kann, muss zunächst rechtsverbindlich die Ehe eingegangen werden. Dazu sind einige Schritte im Vorfeld notwendig, zu denen wir Ihnen einige hilfreiche Informationen geben möchten.
Entscheiden Sie zunächst, wo Sie heiraten möchten. Wollen Sie in dem Ort getraut werden, an dem mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat (das können der Haupt- oder der  Nebenwohnsitz sein), suchen Sie das dafür zuständige Standesamt auf. Dieses müssen Sie auch aufsuchen, wenn Sie an einem Ort heiraten wollen, an dem keiner der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Im Standesamt melden Sie zunächst Ihre Ehe an. Der Standesbeamte wird Sie fragen, wo Sie getraut werden wollen und erteilt dem Standesamt an Ihrem Wunschort eine Ermächtigung.
Übrigens hat die Anmeldung der Eheschließung eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten.
Sie haben sich entschieden und wollen in Kremmen oder in einem unserer Ortsteile "Ja" sagen? Wunderbar, dann vereinbaren Sie mit dem Kremmener Standesamt unter 033055-99830 einen Termin bei Frau Stahl zu einem persönlichen Gespräch! Nun können das genaue Datum, Uhrzeit und weitere Details besprochen werden.
Grundsätzlich ist die Durchführung von Eheschließungen montags bis freitags möglich, auf Wunsch selbstverständlich auch an Sonnabenden.

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Das Projekt "Ehe & Familie" benötigt einen Namen!
Der Gesetzgeber lässt Ihnen viele Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahl ihres Familiennamens. Dennoch will die Wahl gut überlegt sein, denn Ihr Name sind Sie!

  • Die Ehegatten können bestimmen, einen gemeinsamen Familiennamen, den "Ehenamen", zu führen. Zum Ehenamen kann der Geburtsname einer der beiden Verlobten bestimmt werden.

  • Seit dem Jahr 2004 ist es zudem zulässig, einen Namen als Ehenamen zu wählen, den keiner der beiden Verlobten als Geburtsnamen trug, z.B. den Ehenamen einer Vorehe.

  • Sie können, wollen oder müssen sich nicht für einen Ehenamen entscheiden!? Jeder Ehegatte kann seinen Namen zum Zeitpunkt der Eheschließung weiterhin führen. Sie geben in diesem Fall keine Erklärung zum Ehenamen ab.
    Gut zu wissen: die Erklärung zum Ehenamen kann nachgeholt werden, Fristen gibt es dafür nicht.
    Eine weitere Alternative: der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann den Namen der Partnerin oder des Partners seinem eigenen Namen voranstellen oder anfügen. Auch diese Namenserweiterung ist zu jedem Zeitpunkt nach einer Eheschließung noch möglich.

 

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Notwendige Unterlagen

 

Hier haben wir für Sie eine Übersicht mit notwendigen Unterlagen erarbeitet. Jede Eheschließung ist individuell und genauso individuell sind die Unterlagen, die Sie vorlegen müssen. Was Sie jedoch immer benötigen sind:

 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • eine Meldebescheinigung (diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)

  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch

 

Diese weiteren Unterlagen benötigen Sie, wenn

 

  • ein oder beide Verlobte bereits schon einmal verheiratet waren, sind die Eheurkunden dieser Vorehen vorzulegen

  • eine Vorehe geschieden wurde; hier müssen Sie das Scheidungsurteil vorlegen, welches die Aufhebung der Vorehe belegt 

  • ein Partner aus einer Vorehe verstorben ist; in diesem Fall müssen Sie die entsprechende Sterbeurkunde vorlegen, welche die Aufhebung der Vorehe belegt

 

Wenn Sie nicht sicher sind und Sie Fragen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem Standesamt. Man wird Sie umfassend beraten, vor allem wenn

 

  • eine/r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt

  • Sie bereits gemeinsame Kinder haben

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Kosten

 

Ja, eine Hochzeit kann ins Geld gehen...
Für Kleid, Party, Fotos und Kutsche kann man beliebig viel Geld ausgeben.
Auch die Eheschließung durch die oder den Standesbeamtin/-en verursacht Kosten, wenn auch vergleichsweise gering.
Wie viel, zeigt Ihnen diese Übersicht:

 

Die unten stehende Gebührentabelle ist als nicht abschließend anzusehen. Die Kosten sind vom Einzelfall abhängig und können variieren.

 

  • Anmeldung der Eheschließung: 51,00 Euro

  • Eheschließung im Rathaus, innerhalb der Öffnungszeiten: 45,00 Euro

  • Eheschließung im Rathaus, außerhalb der Öffnungszeiten: 100,00 Euro

  • Eheschließungen außerhalb des Rathauses, innerhalb der Öffnungszeiten: 120,00 Euro

  • Eheschließungen außerhalb des Rathauses, außerhalb der Öffnungszeiten: 150,00 Euro 

  • Heirats-, Geburts- und Abstammungsurkunden jeweils 15,00 Euro

  • Erweiterte Meldebescheinigung jeweils 5,00 Euro

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Heiraten in Kremmen

 

Die Stadt Kremmen unterhält neben dem Trauzimmer im Rathaus auch ein Trauzimmer in der Museumsscheune. Darüber hinaus werden an folgenden Standorten Eheschließungen  angeboten, wenn die Kapazitäten des Standesamtes sowie die des jeweiligen Unternehmens dies zulassen:

 

  • Schloss Ziethen im OT Groß-Ziethen

  • SeeLogde im OT Kremmen, am Kremmener See

  • Hotel & Spa Sommerfeld im OT Sommerfeld, Nähe Beetzer See

  • Alter Dorfkrug Staffelde im OT Staffelde

  • Lindas Pension im OT Amalienfelde