Wohnungsbau-Turbo
Am 9. Oktober 2025 verabschiedete der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Sicherung von Wohnraum. Mit der Gesetzesänderung soll insbesondere im Innenbereich zusätzlicher Wohnraum entstehen, etwa durch Nachverdichtung oder die Umnutzung bestehender Gebäude. Die erleichterte Umwandlung von Büro- und Gewerbeflächen in Wohnraum soll zudem dazu beitragen, Leerstände bei Gebäuden zu reduzieren. Um eine Ausweitung der Bebauung in unberührte Landschaftsbereiche zu verhindern, ist die Anwendung des § 246e BauGB im Außenbereich auf Flächen beschränkt, die in räumlichem Zusammenhang mit bereits bestehenden Siedlungsgebieten stehen.
Der Leitfaden dient als erste Orientierung für die Genehmigungspraxis in der Stadt Kremmen. Zudem sollen Abläufe und Zuständigkeiten bei Anfragen im Zusammenhang der neuen Gesetze aufgezeigt werden. Die Anlage zeigt mögliche Potenzialflächen für die Umsetzung des Wohnungsbau-Turbo auf. Sollten weitere Informationen erforderlich sein, wenden Sie sich an das Bauamt der Stadt Kremmen.






