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Noch bis zum 30.04.2020: Rückwirkende Kita-Satzung der Stadt Kremmen ermöglicht die Erstattung von überzahlten Gebühren

Kremmen, den 16. 04. 2020

Gern möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kremmen hat rückwirkend eine Kita-Gebührensatzung bzgl. der Erhebung von Elternbeiträgen beschlossen. Betreffende Satzung gilt somit rückwirkend vom 01. Januar 2015 bis zum 31.August 2018.
Daraus ergibt sich für Sie als Eltern und/oder Personensorgeberechtigte die Möglichkeit der Überprüfung der von ihnen gezahlten Betreuungsbeiträge sowie die Rückerstattung des Getränkegeldes für vorgenannten Zeitraum.
Die Überprüfung des Betreuungsgeldes betrifft vor allem Eltern und/oder Personensorgeberechtigte, wenn zeitgleich ein oder mehrere unterhalts- berechtigte Geschwisterkinder im selben Haushalt, wie das betreute Kindergartenkind, lebten. 
Um Ihnen die mögliche Erstattung zu gewähren, sind wir jedoch auf ihre Mitwirkung angewiesen. Wir bitten Sie, einen entsprechenden Antrag (Formular am Ende dieser Meldung)  vollständig ausgefüllt und inklusive aller erforderlichen Nachweise bis zum 30. April 2020 einzureichen an:

 

Stadtverwaltung Kremmen

Abteilung Kita/Schule

Frau Renn

Am Markt 1

16766 Kremmen


Fax: 033055 - 998 66

E-Mail: renn@kremmen.de oder tessmann@kremmen.de

 

Übrigens: für die Erstattung des Getränkegeldes muss kein Antrag gestellt werden, dies erfolgt automatisch.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

 

Bild zur Meldung: Pexel auf Pixabay.com