© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite

Coronainformationen des Landes

Kremmen, den 18. 03. 2022

Aktuelle Fallzahlen

 

Die aktuellen Fallzahlen der 7-Tages-Inzidenz können hier abgerufen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verordnung über befristete Infektionsschutzmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus undCOVID-19 im Land Brandenburg(SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-IfSMV) vom 17.03.2022

 

 

Brandenburg verlängert angesichts der landesweit hohen Infektionszahlen wichtige Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 2. April 2022. Das Kabinett hat dazu eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung tritt am Freitag, 18. März 2022, in Kraft und löst damit die bisherige Eindämmungsverordnung ab.

Die wichtigsten Corona-Regeln, die ab dem 18. März gelten, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) auf seiner Webseite zusammengefasst.

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen sowie die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Corona-Regeln  finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV).

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Coronainformationen des Landes