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Fachbereich Hauptamt und Finanzen

Vereine


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Bitte beachten Sie die entsprechenden Antragsformulare - beide Dokumente finden Sie unten auf dieser Seite.


Fristen

Die Beantragungsfrist gemäß "Richtlinie des Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Kremmen über
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder-, Jugend und Kulturarbeit" endet am 30. September eines jeden Jahres.

 

Der Antrag gemäß "Richtlinie über die Ausreichung von Zuwendungen an ortsansässige gemeinnützige Vereine der Stadt Kremmen" muss jährlich bis zum 15. Mai schriftlich eingegangen sein. Dieser Antrag gewährt bei Bewilligung Mittel aus dem Haushalt des Folgejahres. 


Ansprechpartner

Frau Nebel
Raum 208
Am Markt 1
Telefon (033055) 99814

Frau D. Steinke
Raum 204
Am Markt 1
Telefon (033055) 99812
Telefax (033055) 99866


Formulare


Merkblätter

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