Fachbereich Hauptamt und Finanzen
Vereine
Rechtsgrundlagen
- Ausreichung von Zuwendungen an ortsansässige, gemeinnützige Vereine der Stadt Kremmen
- Richtlinie des Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Kremmen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder-, Jugend und Kulturarbeit
Notwendige Unterlagen
Bitte beachten Sie die entsprechenden Antragsformulare - beide Dokumente finden Sie unten auf dieser Seite.
Fristen
Die Beantragungsfrist gemäß "Richtlinie des Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Kremmen über
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder-, Jugend und Kulturarbeit" endet am 30. September eines jeden Jahres.
Der Antrag gemäß "Richtlinie über die Ausreichung von Zuwendungen an ortsansässige gemeinnützige Vereine der Stadt Kremmen" muss jährlich bis zum 15. Mai schriftlich eingegangen sein. Dieser Antrag gewährt bei Bewilligung Mittel aus dem Haushalt des Folgejahres.
Ansprechpartner
Frau Nebel
Raum 208
Am Markt 1
(033055) 99814
Frau D. Steinke
Raum 204
Am Markt 1
(033055) 99812
(033055) 99866
Formulare
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß Richtlinie des Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Kremmen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder-, Jugendund Kulturarbeit
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Antrag gemäß Richtlinie über die Ausreichung von Zuwendungen an ortsansässige gemeinnützige Vereine der Stadt Kremmen
Merkblätter
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