Vereine
Rechtsgrundlagen
Richtline des Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Kremmen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Kulturarbeit und der Brauchtumspflege
Kosten
Beantragungsfrist: 30. September eines jeden Jahres
Ansprechpartner
FB 1 Hauptamt
Frau Nebel
m.nebel(AT)kremmen.de
(033055) 99814
Frau Steinke
steinke(AT)kremmen.de
(033055) 99812
(033055) 99866
Formulare
Merkblätter
Richtline des Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Kremmen über die Gewährung von Zuwendungen zur
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