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Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Veranstaltung, Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen


Kurzinformationen

Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen sind grundsätzlich Antrags- und Genehmigungspflichtig

Dies ist u. a. der Fall, wenn Werbeschilder, Warenauslagen, Baugerüste, Container, Infostände, Tische und Sitzgelegenheiten (Außengastronomie), Baumaterialien, Gartenabfälle,  u.ä. auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.


Notwendige Unterlagen

  • schriftlicher Antrag mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung

  • eine Lageskizze mit eindeutiger Maßangabe


Rechtsgrundlagen


Fristen

14 Tage


Ansprechpartner

Herr Ebel
Raum 106
ordnungsamt(AT)kremmen.de
Telefon (033055) 99834


Formulare


Merkblätter

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