Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Veranstaltung, Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
Kurzinformationen
Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen sind grundsätzlich Antrags- und Genehmigungspflichtig.
Dies ist u. a. der Fall, wenn Werbeschilder, Warenauslagen, Baugerüste, Container, Infostände, Tische und Sitzgelegenheiten (Außengastronomie), Baumaterialien, Gartenabfälle, u.ä. auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
Notwendige Unterlagen
schriftlicher Antrag mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung
eine Lageskizze mit eindeutiger Maßangabe
Rechtsgrundlagen
- Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung Hohenbruch
- Sondernutzungsgebührensatzung Beetz
- Sondernutzungsgebührensatzung Flatow
- Sondernutzungsgebührensatzung Groß-Ziethen
- Sondernutzungsgebührensatzung Kremmen
- Sondernutzungsgebührensatzung Sommerfeld
- Sondernutzungsgebührensatzung Staffelde
- Sondernutzungssatzung Beetz
- Sondernutzungssatzung Flatow
- Sondernutzungssatzung Groß-Ziethen
- Sondernutzungssatzung Kremmen
- Sondernutzungssatzung Sommerfeld
- Sondernutzungssatzung Staffelde
Fristen
14 Tage
Ansprechpartner
Herr Ebel
Raum 106
ordnungsamt(AT)kremmen.de
(033055) 99834
Formulare
Merkblätter
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Antrag Sondernutzung