Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Wildschäden
Beschreibung
Beschreibung
Ersatzpflichtig sind Schäden,
die von Schalenwild (z.B. Rotwild, Schwarzwild, Reh-, Dam- und Muffelwild), Wildkaninchen und Fasanen verursacht wurden; und die
an Grundstücken, Feldfrüchten, Grünland und Weinbergen entstanden sind sowie Schäden an geernteten, aber noch nicht eingelagerten Feldfrüchten; und die
innerhalb einer Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift, angemeldet wurden.
Hinweis:
Wenn zwischen Meldung des ersten Schadens und der Ernte weitere Schäden auftreten, sind diese jeweils getrennt zu melden. Gefährdete Flächen sollten wenige Tage vor der Ernte nochmals kontrolliert werden.
Werden trotzdem Schäden erst während der Ernte erkannt, wird eine Schadensermittlung nach der Ernte unter Zuziehung von Zeugen und / oder Fertigung von beweiskräftigem Bildmaterial empfohlen.
Rechtsgrundlagen
Bundesjagdgesetz
Brandenburgisches Jagdgesetz
Ansprechpartner
Herr Ebel
Raum 106
ordnungsamt(AT)kremmen.de
(033055) 99834







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