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Veränderte Hebesätze der Grundsteuern A und B

Kremmen, den 20. 12. 2024

Das neue Jahr 2025 wird in wenigen Tagen beginnen und es bringt direkt im Januar Veränderungen mit, die viele Bürgerinnen und Bürger betreffen.
Für die Stadt Kremmen sowie allen Orts- und Gemeindeteilen werden ab Januar 2025 neue Hebesätze bzgl. der Grundsteuer gelten.

Die Hebesätze wurden angepasst, um der Aufkommensneutralität hinsichtlich des Grundsteuer-Messbetrages gerecht zu werden.
Die Finanzämter, für uns das Finanzamt in Oranienburg, haben aus der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl und den Erhebungsunterlagen den Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dies ist ein eigener Verfahrensschritt, der mit dem Grundsteuer-Messbescheid abgeschlossen wurde, den Sie von Ihrem Finanzamt bereits erhalten haben sollten. 

 

Für Rückfragen oder Rechtsmittel ist das Finanzamt Oranienburg zuständig.

Finanzamt Oranienburg

Heinrich-Grüber-Platz 3

16515 Oranienburg

(03301) 857-0

 

Der Messbescheid ist verbindlich – auch für die Stadt Kremmen, die davon nicht abweichen darf. Die Stadt Kremmen wendet in einem letzten Schritt nur noch ihre Hebesätze an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. 
Es gibt vor Ort zwei Hebesätze: einen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und einen für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe). 

 

Ab 2025 gelten folgende Hebesätze:

         230 v.H. für Grundsteuer A (zuvor 240 v.H.)

         300 v.H. für Grundsteuer B (zuvor 360 v.H.)

 

Im Januar 2025 werden Gebührenbescheide erlassen und versendet, die auf Grundlage der vorgenannten Hebesätze erstellt wurden.

       

Was heißt das für Ihre Grundsteuer?

Wesentlich für Sie als Grundsteuerzahler ist die Wertentwicklung nach neuem Recht (im Vergleich zum bisherigen Recht, das bis einschließlich 2024 gilt). Ob Ihr Grundbesitz nach neuem Recht (also ab 2025) als besonders wertvoll“, weniger „wertvoll“ oder eher durchschnittlich einzustufen ist, darüber entscheidet das neue Grundsteuerrecht des Bundes, das im Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts abgebildet ist.

Die Stadt Kremmen hat auf diese Wertstellung keinen Einfluss. Mit den Hebesätzen werden alle neuen Werte nur noch gleichmäßig hochgerechnet. Das Verhältnis der neuen Werte untereinander, das sich aus dem reformierten Bundesrecht ergibt, wird durch diese Hochrechnung nicht mehr verändert.

Muss ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlt werden?

Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen, hängt nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes in erster Linie von der Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz innerhalb der Stadt Kremmen ab.

Stellt sich bei der Neubewertung heraus, dass Ihr Grundbesitz im Verhältnis stärker an Wert zugelegt hat (z.B., weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat), wird Ihre Grundsteuer wahrscheinlich steigen. Der Anstieg kann je nach Wertentwicklung deutlicher oder weniger stark ausfallen. Natürlich ist umgekehrt auch ein Absinken der einzelnen Steuerlast oder ein Gleichbleiben denkbar.

Weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändern, müssen alle Städte und Gemeinden ihre Hebesätze rechnerisch daran anpassen. Allerdings erhöht keine Stadt oder Gemeinde nur wegen der Reform ihr Grundsteueraufkommen!

Die Neuberechnung ist notwendig, um das Grundsteueraufkommen stabil zu halten, das heißt nach der Reform in Summe ähnlich viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher.

Was bedeutet Aufkommensneutralität?

Der Begriff wird oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Stadt Kremmen nach Umsetzung der Reform (das heißt im Jahr 2025) ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Jahren vor der Reform. Die Reform als solche ist also kein Grund dafür, dass sich das Aufkommen verändert.

Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuelle Grundsteuer gleichbleibt. Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass Ihr Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür künftig die Grundsteuer – auch wenn sich das Gesamtaufkommen vor Ort nicht erhöht.

Für die interessante Frage „Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen?“ kommt es also in erster Linie auf die Wertentwicklung an.

Dürfte das Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 überhaupt erhöht werden?

Dies ist rechtlich in jedem Falle zulässig. Es bleibt jedoch dabei: Keine Stadt und Gemeinde erhöht wegen der Reform das Grundsteueraufkommen!

 

 

Bild zur Meldung: Symbolbild von Pixabay: Zeichnung von freistehenden Häusern im Grünen, im Vordergrund drei Münzstapel auf einem Tisch