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Kommunale Wärmeplanung der Stadt Kremmen

Kremmen, den 06. 03. 2025

Eine kommunale Wärmeplanung ist Bestandteil einer klimafreundlichen und nachhaltigen Energieversorgung. Auch die Stadt Kremmen will und muss sich auf Herausforderungen vorbereiten, die die zukünftige Energieversorgung der Bürgerinnen und Bürger in allen Ortsteilen betreffen. Mehr als die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland wird für die Erzeugung von Wärme aufgewendet und hat damit einen erheblichen Anteil am Gesamtvolumen des CO²-Ausstoßes. Etwa 80 Prozent des Wärmebedarfs werden in Deutschland noch immer durch fossile Brennstoffe, wie Öl und Gas, gedeckt. Dies muss sich ändern, wenn wir autarker wirtschaften und gleichzeitig unseren Enkeln und deren Kindern eine intakte und lebenswerte Umwelt hinterlassen wollen.

Am 1. Januar 2024 trat das Wärmeplanungsgesetz in Kraft, dass alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen. 
Anhand dieses Wärmeplans sollen Optionen aufgezeigt werden, wie Stadt-, Orts- und Gemeindeteile klimafreundlich mit Wärme versorgt werden könnten. Dazu gehören auch zentrale Wärmenetze, die von größeren Städten, die möglicherweise bereits über eigene Stadtwerke verfügen, wesentlich effizienter und einfacher umgesetzt werden können. Wie z.B. in den Nachbarstädten Oranienburg oder Hennigsdorf. – Doch auch für eher ländlich geprägte Kommunen, wie die Stadt Kremmen, gibt es Lösungsansätze. Diese gilt es nun in einem ersten Schritt herauszuarbeiten.
Daher hat die Stadt Kremmen die Dienstleistung zur Erstellung einer Wärmeplanung nach zuvor erfolgter Ausschreibung vergeben an das Büro Elbing und Volgmann GmbH – https://elbing-volgmann.de/
Die Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans wird zeitnah beginnen. Der zeitliche Ablauf sowie die öffentliche Beteiligung, beispielsweise durch Info-Veranstaltungen, werden rechtzeitig bekanntgegeben.  

Wir werden in den zuständigen Gremien sowie auf unserer Internetseite darüber berichten.

Das Bauamt
der Stadtverwaltung Kremmen 

Gefördert durch:

 Logo des Fördermittelgebers 

Link zur Seite    https://www.klimaschutz.de/de

Förderkennzeichen: 67K28607

 

Ansprechpartner:

Herr Hornemann                         Herr Artymiak

Stadtplanung                              Bauamtsleiter

033055 998 28                            033055 998 63

            

 

Bild zur Meldung: Symbolbild von Pixabay: Detailaufnahme eines Heizungsthermostats