Geflügelpest in Brandenburg
Geflügelpest
Aktuell wird ein verstärktes Auftreten von hochpathogener aviärer Influenza des Subtyps H5N1 bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt.
Der Landkreis bittet darum, Totfunde von Wasser-/Greif- und Schreitvögeln liegen zu lassen und dem Veterinäramt unter Angabe der Koordinaten oder eines Screenshots von Google Maps den Standort per E-Mail an zu melden.
Bei einer eingehenden Meldung sollten folgende Informationen enthalten sein:
Name des Meldenden, Telefon- oder Handynummer
Genauer Fundort mit Straßen-km oder wenn möglich GPS-Daten
Art des Tieres
Geflügelpest ist für Hausgeflügelbestände hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Der Landkreis Oberhavel hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel für Kremmen erlassen.
Die Allgemeinverfügung und die genaue Schutzzone und die 10 km Überwachungszone finden Sie hier:
https://www.oberhavel.de/media/custom/2244_111281_1.PDF?1761231673
Eine Übertragung des Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier erfolgen. Beispielsweise können Wildvögel das Virus über große Entfernungen verschleppen. Aber auch über die Luft oder indirekt, etwa über Kleidung, Schuhe, Hände, Fahrzeuge, Futter oder Transportkisten kann sich das Virus verbreiten. Jeder direkte oder indirekte Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln sollte unterbunden werden. Halter müssen den Zugang zu Futter, Einstreu und weiteren Gegenständen für Wildvögel verhindern. Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig. Schon seit einigen Jahren tritt sie verstärkt in Deutschland und somit auch in Brandenburg auf. Bei erkrankten Tieren zeigen sich meist Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche und Atemnot. Bei Hühnern verringert sich die Legeleistung deutlich. Sollten Geflügelhalterinnen und -halter vermehrt feststellen, dass Tiere in ihrem Bestand erkranken oder verenden, ist dies unverzüglich dem Veterinäramt des Landkreises zu melden. Geflügelhalter, die ihren Tierbestand noch nicht beim Landkreis Oberhavel angemeldet haben, sind aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.
Das Antragsformular zur Anzeige einer Tierhaltung ist auf der Internetseite des Landkreises Oberhavel zu finden.
Weitere Informationen und Empfehlungen finden sich auf den Internetseiten des Friedrich-Löffler-Instituts.
Bild zur Meldung: Symbolbild: Hühner mit Hahn von svklimkin auf Pixabay






