Sperrungen im Uferbereich am Ruppiner Kanal / Bollwerk notwendig
Aufgrund von Absackungen und weiteren erheblichen Schäden im Bereich des Bollwerks am Ruppiner Kanal in Kremmen ist es notwendig, die betreffenden Bereiche zu sperren (siehe Lageplan).
Nach aktuellem Stand werden die Sicherung bzw. die Ertüchtigung der betroffenen Bereiche längerfristige Baumaßnahmen erfordern.
Die Zufahrten zu den angrenzenden Grundstücken und zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sind von der Sperrung nicht betroffen.
Die Sperrung der betroffenen Bereiche wird im Auftrag des Landes Brandenburg ausgeführt, da das Land Brandenburg für den Ruppiner Kanal und dessen Uferbereiche zuständig ist.
Die Stadt Kremmen bittet darum, sich auf die Sperrung einzustellen. Über die Dauer der Sperrung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
Bild zur Meldung: Warnbarke am Ufer (Bollwerk) des Ruppiner Kanals in Höhe der L19; Quelle: Stadt Kremmen, Wirtschaftshof, Nadine Starck-Wendicke






