Sperrungen im Uferbereich seit dem 26. März 2026 in Kraft
Wie bereits in der Meldung vom 17. März 2026 angekündigt, sind aufgrund von Absackungen und weiteren erheblichen Schäden im Bereich des Bollwerks am Ruppiner Kanal in Kremmen die betreffenden Bereiche zu sperren.
Nach aktuellem Stand werden die Sicherung bzw. die Ertüchtigung der betroffenen Bereiche längerfristige Baumaßnahmen erfordern.
Die Zufahrten zu den angrenzenden Grundstücken und zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sind von der Sperrung nicht betroffen.
Die Sperrung der betroffenen Bereiche wird im Auftrag des Landes Brandenburg ausgeführt, da das Land Brandenburg für den Ruppiner Kanal und dessen Uferbereiche zuständig ist.
Die Stadt Kremmen bittet darum, die Sperrungen zu beachten und den betreffenden Uferbereich zu meiden.
Über die Dauer der Sperrung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
Die Sperrung wurde am Donnerstag, 26.03.2026 ab 10:00 Uhr eingerichtet.
Foto: Stadt Kremmen, Nadine Starck-Wendicke
Bild zur Meldung: abgesperrter Bereich Bollwerk, Ruppiner Kanal - Foto: Stadt Kremmen, Nadine Starck-Wendicke






