In der Nacht vom 26. - 27. August 2026 kann es etwas lauter werden im Bereich des Bahnhofs
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg hat folgende Ausnahmegenehmigung erteilt:
Die Zulassung von Ausnahmen von dem Verbot der Störung der Nachtruhe nach § 10 Abs. 3 LImschG für den Einbau einer Ersatzschiene an der Weiche W1 auf der Strecke 6504 im Bahnhofsbereich Kremmen, wird vom 26.08.2026 bis zum 27.08.2026, in der Zeit von 22:00 bis 04:00 Uhr erteilt.
Begründung:
Aufgrund der engen Zugtaktung am Tage können die Arbeiten nur in der verkehrsschwachen Zeit in der Nacht durchgeführt werden. Die Strecke wird voll gesperrt.
Dem schutzwürdigen Interesse der Anwohner der ungestörten Nachtruhe gegenüber steht hier das besondere überwiegende Interesse der DB InfraGO AG und das öffentliche Interesse an der uneingeschränkten Nutzung der Bahn durch die Bevölkerung.
Die betroffenen Anwohnenden sollen spätestens 3 Tage vor Baubeginn (im Umkreis von 480m) über die geplanten Arbeiten in geeigneter Form (z.B. Wurfzettel im Briefkasten oder gut sichtbare Aushänge im Hauseingang) informiert werden.
Die Mitteilungen sollen den Grund, die Dauer der lärmintensiven Arbeiten und einen telefonischen Ansprechpartner beinhalten. Weiterhin ist die zuständige Polizeidienststelle und die Stadt Kremmen informiert worden.
Bild zur Meldung: Symbolbild von Pixabay: Bahnschienen






