© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite

Öffentliche Bekanntmachung Ladung zur Teilnehmerversammlung zwecks Wahl des Vorstandes

Kremmen, den 19.​08.​2025

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zur Teilnehmerversammlung zwecks Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

in der Vereinfachten Flurbereinigung „Schnelle Havel“ – Verf.-Nr.: 500125

 

Mit Anordnungsbeschluss vom 18.03.2025 wurde die Vereinfachte Flurbereinigung „Schnelle Havel“ angeordnet. Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Flurstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sind Teilnehmer der Flurbereinigung und bilden die Teilnehmergemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG).

 

Für die Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Interessen und Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft ist ein Vorstand aus mehreren Mitgliedern zu wählen (§§ 21 ff. FlurbG i. V. m. § 5 BbgLEG). 

 

Die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung „Schnelle Havel“ findet im Rahmen einer Teilnehmerversammlung statt, zu der die obere Flurbereinigungsbehörde hiermit alle Teilnehmer einlädt.

 

Die 1. Teilnehmerversammlung (mit Wahl des Vorstandes) wird für

 

                                                Dienstag, den 16.09.2025 um 17:00 Uhr

                                                in der Aula der Grundschule Liebenwalde

                                                Zehdenicker Straße 30 B

                                               16559 Liebenwalde

 

anberaumt.

 

Neben der Wahl des Vorstandes werden weitergehende Informationen zur Verfahrensdurchführung Gegenstand der Teilnehmerversammlung sein. 

 

Der Vorstand wird von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Juristische Personen werden durch ihre Organe (Vorstand, Geschäftsführer o.ä.)  vertreten. 

 

Bevollmächtigte, die mehrere Teilnehmer im Wahltermin vertreten, haben, unabhängig von der Anzahl der vertretenen Teilnehmer, nur eine Stimmberechtigung.

 

Sollte ein Teilnehmer am Wahltermin verhindert sein, kann er sich durch eine Person seines Vertrauens vertreten lassen. In diesem Fall ist dem Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht mitzugeben. 

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.

 

Gewählt werden kann nur wer anwesend ist oder wer vorher gegenüber der Flurbereinigungsbehörde schriftlich die Bereitschaft zur Kandidatur und im Falle der Wahl deren Annahme erklärt hat. 

Die schriftliche Kandidatur ist zu richten an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau. 

Dort erhalten Sie auch ergänzende Informationen zum Umfang und Inhalt dieser Tätigkeit.

 

Zum Flurbereinigungsverfahren gehören folgende Gemarkungen und Flure bzw. Teile davon:

 

Gemeinde

Gemarkung

Flur (*teilweise)

Stadt Oranienburg

Bernöwe

1*, 3*

Stadt Oranienburg

Friedrichsthal

1*

Stadt Oranienburg

Malz

1*, 2*, 4*, 6*, 7*, 8*, 9*, 10*, 11*, 24*, 25*

Stadt Oranienburg

Malz 3

12

Stadt Oranienburg

Malz 4

13

Stadt Oranienburg

Malz 6

14*

Stadt Oranienburg

Malz 7

15*

Stadt Oranienburg

Malz 8

16*

Stadt Oranienburg

Malz 9

17*

Stadt Oranienburg

Malz 10

18*

Stadt Oranienburg

Malz 12

20*

Stadt Oranienburg

Schmachtenhagen

5*

Stadt Oranienburg

Schmachtenhagen 1

7*

Stadt Oranienburg

Wiesen r. U. Malzer Kanal

1*

Stadt Liebenwalde

Freienhagen

4*, 5*, 101*

Stadt Liebenwalde

Liebenwalde

6*, 8*, 101*

 

Die genaue Betroffenheit ergibt sich aus der Flurstücksliste zum Anordnungsbeschluss vom 18.03.2025 und dem 1. Änderungsbeschluss vom 02.06.2025.

 

 

Prenzlau, 20.06.2025

 

 

Brack

Regionalteamleiter

 

 

Bild zur Meldung: Wappen Land Brandenburg - Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung