Öffentliche Bekanntmachung Ladung zur Teilnehmerversammlung zwecks Wahl des Vorstandes
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zur Teilnehmerversammlung zwecks Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
in der Vereinfachten Flurbereinigung „Schnelle Havel“ – Verf.-Nr.: 500125
Mit Anordnungsbeschluss vom 18.03.2025 wurde die Vereinfachte Flurbereinigung „Schnelle Havel“ angeordnet. Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Flurstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sind Teilnehmer der Flurbereinigung und bilden die Teilnehmergemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG).
Für die Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Interessen und Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft ist ein Vorstand aus mehreren Mitgliedern zu wählen (§§ 21 ff. FlurbG i. V. m. § 5 BbgLEG).
Die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung „Schnelle Havel“ findet im Rahmen einer Teilnehmerversammlung statt, zu der die obere Flurbereinigungsbehörde hiermit alle Teilnehmer einlädt.
Die 1. Teilnehmerversammlung (mit Wahl des Vorstandes) wird für
Dienstag, den 16.09.2025 um 17:00 Uhr
in der Aula der Grundschule Liebenwalde
Zehdenicker Straße 30 B
16559 Liebenwalde
anberaumt.
Neben der Wahl des Vorstandes werden weitergehende Informationen zur Verfahrensdurchführung Gegenstand der Teilnehmerversammlung sein.
Der Vorstand wird von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Juristische Personen werden durch ihre Organe (Vorstand, Geschäftsführer o.ä.) vertreten.
Bevollmächtigte, die mehrere Teilnehmer im Wahltermin vertreten, haben, unabhängig von der Anzahl der vertretenen Teilnehmer, nur eine Stimmberechtigung.
Sollte ein Teilnehmer am Wahltermin verhindert sein, kann er sich durch eine Person seines Vertrauens vertreten lassen. In diesem Fall ist dem Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht mitzugeben.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.
Gewählt werden kann nur wer anwesend ist oder wer vorher gegenüber der Flurbereinigungsbehörde schriftlich die Bereitschaft zur Kandidatur und im Falle der Wahl deren Annahme erklärt hat.
Die schriftliche Kandidatur ist zu richten an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau.
Dort erhalten Sie auch ergänzende Informationen zum Umfang und Inhalt dieser Tätigkeit.
Zum Flurbereinigungsverfahren gehören folgende Gemarkungen und Flure bzw. Teile davon:
Gemeinde | Gemarkung | Flur (*teilweise) |
Stadt Oranienburg | Bernöwe | 1*, 3* |
Stadt Oranienburg | Friedrichsthal | 1* |
Stadt Oranienburg | Malz | 1*, 2*, 4*, 6*, 7*, 8*, 9*, 10*, 11*, 24*, 25* |
Stadt Oranienburg | Malz 3 | 12 |
Stadt Oranienburg | Malz 4 | 13 |
Stadt Oranienburg | Malz 6 | 14* |
Stadt Oranienburg | Malz 7 | 15* |
Stadt Oranienburg | Malz 8 | 16* |
Stadt Oranienburg | Malz 9 | 17* |
Stadt Oranienburg | Malz 10 | 18* |
Stadt Oranienburg | Malz 12 | 20* |
Stadt Oranienburg | Schmachtenhagen | 5* |
Stadt Oranienburg | Schmachtenhagen 1 | 7* |
Stadt Oranienburg | Wiesen r. U. Malzer Kanal | 1* |
Stadt Liebenwalde | Freienhagen | 4*, 5*, 101* |
Stadt Liebenwalde | Liebenwalde | 6*, 8*, 101* |
Die genaue Betroffenheit ergibt sich aus der Flurstücksliste zum Anordnungsbeschluss vom 18.03.2025 und dem 1. Änderungsbeschluss vom 02.06.2025.
Prenzlau, 20.06.2025
Brack
Regionalteamleiter
Bild zur Meldung: Wappen Land Brandenburg - Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung






