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Das Ordnungsamt informiert zum Umgang mit Altkleidern

Kremmen, den 26.​09.​2025

 

Neue Regelungen zur Kleiderentsorgung: Schmutzige oder gänzlich zerschlissene Alttextilien gehören weiterhin in den Restmüll

Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue EU-Richtlinie zur Entsorgung von Alttextilien. Ziel der neuen Vorgaben ist es, die Wiederverwertung von Kleidung zu verbessern und die Umwelt zu entlasten. Demnach müssen wiederverwertbare Kleidungsstücke in dafür vorgesehene Altkleidercontainer entsorgt werden. Stark beschädigte oder verschmutzte Kleidung darf weiterhin über den Restmüll entsorgt werden.

Die unsachgemäße Nutzung der Altkleidercontainer stellt jedoch ein zunehmendes Problem dar. Immer häufiger landeten in Kremmen neben alten Textilien auch Restmüll, Gartenabfälle, Elektroschrott oder sogar Tierkadaver in den Behältern. Dies führt dazu, dass große Mengen an gesammelter Kleidung nicht mehr recycelt werden können und stattdessen kostenintensiv entsorgt werden müssen. Für viele private Betreiber rechnet sich das Aufstellen der Container daher nicht mehr, sodass zum 31. Juli 2025 die kostenlose Annahme von Altkleidern durch privat finanzierte Unternehmen flächendeckend im gesamten Gemeindegebiet endete.

Die kostenlose Abgabe von Altkleidern an den bisherigen Sammelstellen nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie, dass Altkleider grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilt werden:

  1. Verwertbare Altkleider:

    • sauber und tragbar

    • können gespendet oder wiederverwertet werden, z. B. Second-Hand-Läden oder Altkleidercontainer

  2. Nicht verwertbare Altkleider:

    • defekt, verschmutzt oder nass

    • sind über den Restabfall zu entsorgen

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, ab sofort auf alternative, zugelassene Entsorgungsmöglichkeiten oder karitative Einrichtungen außerhalb der Stadt Kremmen zurückzugreifen.

Ausweichmöglichkeiten für verwertbare Altkleider:

  • Deutsches Rotes Kreuz, Altkleidercontainer

    • Deutsche Kleiderstiftung, Kleidung im Paket spenden

    • Kleiderkammer Oranienburg oder Hennigsdorf

    • AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH Hauptstandort Velten, Zweigstelle Gransee & Germendorf

Wir weisen ausdrücklich darauf hin: 

Das Abstellen von Altkleidern oder anderen Gegenständen an den ehemaligen Containerstandorten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 1 b der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Kremmen mit einer Geldbuße gemäß § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) bis zu 1.000 € geahndet.

Wir danken Ihnen für Ihre Beachtung und Mithilfe bei der ordnungsgemäßen Entsorgung von Altkleidern.

 

 

Bild zur Meldung: Symbolbild von Pixabay - kreativer Umgang mit Altkleidung, keine Lösung für Kremmen