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Stadtkernsanierung

Kremmen ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Städte mit historischen Stadtkernen des Landes Brandenburg. Kremmen erhielt bereits vor über 700 Jahren die Stadtrechte! Es ist eine authentisch gewachsene und historisch bedeutungsvolle Stadt in der Mark Brandenburg. Die Luftaufnahme zeigt, dass der Altstadtkern weitgehend erhalten geblieben ist. 

 

Chronologie der Sanierung des historischen Stadtkerns:


 

  • Februar 1991: Beschluss zur Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen
  • März 1993: Die Gestaltungssatzung erlangt Rechtskraft
  • 10. März 1995: Genehmigung der Sanierungssatzung und damit förmliche Festlegung eines ca. 20 ha großen Sanierungsgebietes
  • Juni 1995: Öffentliche Bekanntmachung und Rechtskraft der Sanierungssatzung und damit offizieller Beginn des Sanierungsverfahrens in Kremmen

 

Zielstellung: Erhalt und behutsame Sanierung des "Historischen Stadtkerns" als Zeitzeugnis einer noch sehr gut erhaltenen Ackerbürgerstadt!

 

Mühlenstraße

 

 

Die bisherige Sanierung im Überblick:

im 1. Jahr (95/96)

 

  • Unterstützung von privaten kleinteiligen Gestaltungsmaßnahmen mit einem 40%igen Zuschuss
  • Sanierung des Rathauses
  • Vorbereitung von Planungen für die Gestaltung erster Straßenabschnitte

 

im 2. Jahr (96/97)

 

  • Neugestaltung von vier kommunalen Straßen: Mühlenstraße, Alte und Neue Kietzstraße sowie Schwedengasse im Wert von 2,6 Mio DM
  • Fortsetzung der Förderung kleinteiliger privater Gestaltungsmaßnahmen

 

 

Ruppiner Straße vor der Sanierung 

 

im 3. Jahr (97/98)

 

  • Vorbereitung auf die 700-Jahrfeier "Stadtrecht Kremmen" mit der Neugestaltung des Marktplatzes
  • Sanierung eines Teils der Grabenstraße zusammen mit einem Teil der Raniesstraße
  • Sanierung eines Teilabschnitts der Ruppiner Straße (Landesstraße L19)
  • umfassende Sanierung eines Einzeldenkmals und damit Schaffung von wiedernutzbarem Wohnraum in der Grabenstraße 10

 

Marktplatz neuMarktplatz 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im 4. Jahr (98/99)

 

  • Fortsetzung der Straßensanierung zum Erhalt des historischen Stadtkerns in der Baustraße und in der Raniesstraße
  • Vorbereitung der Planungen für die Berliner Straße innerhalb des Sanierungsgebiete
  • Abschluss von vier Förderverträgen mit privaten Hauseigentümern zur Sanierung der Gebäudehülle
  • Fortsetzung der Förderung kleinteiliger privater Gestaltungsmaßnahmen im 5. Jahr (2000)
  • Sanierung der Berliner Straße im Sanierungsgebiet, Vorbereitung der Sanierung der Dam
  • Fertigstellung von 2 Förderobjekten (Kirchstr. 6 und Ruppiner Str. 32)
  • Weiterführung der Sanierung der Wohn- und Geschäftshäuser behutsam erhaltend
  • Fortsetzung der Förderung kleinteiliger privater Gestaltungsmaßnahmen

 

im 5. Jahr (2000)

 

  • Sanierung der Berliner Straße im Sanierungsgebiet, Vorbereitung der Sanierung der Dammstraße
  • Fertigstellung von zwei Förderobjekten (Kirchstraße 6 und Ruppiner Straße 32)
  • Weiterführung der Sanierung der Wohn- und Geschäftshäuser behutsam erhaltend
  • Fortsetzung der Förderung kleinteiliger privater Gestaltungsmaßnahmen

 

 

Ruppiner Straße nach der Sanierung

 

im 6. Jahr (2001)

 

  • Durchführung der Sanierung der Dammstrasse
    (1. BA) 

 

im 7. Jahr (2002)

 

  • Sanierung der Dammstraße (2. BA)
  • Vorbereitung der Sanierung der Ruppiner Strasse (L19, 2. BA zw. Alter Kiezstr. und Marktplatz) in Regie des Straßenbauamtes
  • Abriss der Wohnhäuser Ruppiner Str. 31 und 33 zur Verbreiterung des Gehweges der L19
  • Auf den Grundstücken Ruppiner Str. 31 und 33 wird eine Platzgestaltung favorisiert und vorbereitet
  • weitere Förderung kleinteiliger privater Gestaltungsmaßnahmen

 

Café am Rathaus, Bäckerei Plentz 

 

in den Folgejahren (2003 bis ca 2012/15)

 

  • Fortsetzung der Straßensanierung zum Erhalt des historischen Stadtkerns in der Graben- und Baustraße (nördl. Teil), Kirchplatz und Kirchstraße
  • gleitender Übergang zur verstärkten Sanierung der Wohn- und Geschäftshäuser

 

Die Stadt Kremmen wird sich künftig stärker mit den Sanierungs- und Gestaltungszielstellungen auseinander setzen, um zu sichern, dass der Fördermitteleinsatz ein nachhaltiges und in hoher Qualität historisch adäquates Sanierungsergebnis hervorbringt. Hierfür hat eine Bewertungskommission im Jahr 2001 grundstücksbezogen die Sanierungszielstellung erarbeitet und in der nächsten Zeit werden Prioritätsentscheidungen für die Stadt vorbereitet.